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Abteilungsleitung Jugend und Familie (w/m/d)
Euskirchen
Aktualität: 24.10.2024
Anzeigeninhalt:
24.10.2024, Kreis Euskirchen
Euskirchen
Abteilungsleitung Jugend und Familie (w/m/d)
Aufgaben:
Mit Engagement für Kinder und Familien unterstützen Sie unser
Strategische, organisatorische und personelle Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe im Kreis Euskirchen einschließlich Dienst- und Fachaufsicht, Qualitätsentwicklung sowie Weiterentwicklung der Abteilung
Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Kreis Euskirchen für alle 11 kreisangehörigen Kommunen in Kooperation mit dem Jugendhilfeausschuss; Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe und den Wohlfahrtsverbänden
Vertretung der Abteilung innerhalb der Verwaltung sowie kooperative Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Bereich Jugendhilfe, Kinderschutz u. ä.
Mitwirkung bei der fachübergreifenden Steuerung insbesondere der Themen im Geschäftsbereich Jugend, Bildung und Integration
Repräsentation der Abteilung und der Interessen des Kreises in der Öffentlichkeit, gegenüber Institutionen und Medien sowie in Arbeitskreisen und politischen Gremien - auch überregional auf Landes- und Bundesebene
Qualifikationen:
Abgeschlossenes Diplom-/Masterstudium der Fachrichtung Soziale Arbeit, Sozialpädagogik bzw. vergleichbarer Studiengänge
Alternativ mindestens abgeschlossenes Bachelorstudium bzw. Diplom der Fachrichtung Soziale Arbeit, Sozialpädagogik bzw. vergleichbarer Studiengänge mit der Bereitschaft zur Teilnahme an der Modularen Qualifizierung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes
Langjährige einschlägige Berufs-und Führungserfahrung im Bereich der Jugendhilfe, vorzugsweise im sozialen Dienst eines Jugendamtes
Gestaltungs- sowie lösungsorientierte Arbeitsweise
Ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungskraft und Verhandlungsgeschick
Eine ausgeprägte Belastbarkeit, Kompromiss- und Konfliktfähigkeit
Fähigkeit, das umfassende pädagogische Wissen mit den rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen bestmöglich in Einklang zu bringen
Fahrerlaubnis mindestens Klasse B sowie Bereitstellung eines PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung der Kosten nach den Landesreisekostengesetz
Berufsfeld
Standorte