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Bürgermeister (m/w/d)
Stadt Altensteig
Altensteig
Aktualität: 09.11.2024

Anzeigeninhalt:

09.11.2024, Stadt Altensteig
Altensteig
Bürgermeister (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] Die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Altensteig mit ca. 11.000 Einwohnern, Landkreis Calw, ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre, die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 2. Februar 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 23. Februar 2025 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung in der Ausgabe des Staatsanzeigers vom 8. November 2024 und spätestens am Dienstag, 7. Januar 2025, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Altensteig, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig, verschlossen mit der Aufschrift ¿Bürgermeisterwahl¿ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: ¿ 25 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen, einzeln auf amtlichen Formblättern (Form- blätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Altensteig, Hauptamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig, kostenfrei aus- gegeben); ¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; ¿ eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck; ¿ Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reise- pass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendigen Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder. www.stelleninserate.de

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