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Bürgermeister (m/w/d)
Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Zimmern
Aktualität: 14.12.2024
Anzeigeninhalt:
14.12.2024, Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Zimmern
Bürgermeister (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Landkreis Rottweil
Die Stelle des/der hauptamtlichen
Bürgermeisters/
Bürgermeisterin (m/w/d)
der Gemeinde Zimmern ob Rottweil mit den Ortsteilen Zimmern, Horgen,
Flözlingen und Stetten (ca. 6432 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amts-
zeit der bisherigen Amtsinhaberin neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt
8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, eine eventuell notwendig
werdende Stichwahl am Sonntag, 9. März 2025 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes
und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen
Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in
der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr
dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grund-
ordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in
§ 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung
genannten Personen.
Bewerbungen können bis spätestens 27. Januar 2025, 18.00 Uhr,
schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses -
Bürgermeisteramt Zimmern ob Rottweil, Rathausstraße 2, 78658 Zimmern
ob Rottweil ¿ verschlossen mit der Aufschrift ¿Bürgermeisterwahl¿
eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens
bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
¿ 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der
Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen
Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers
(m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der
Gemeindeverwaltung Zimmern ob Rottweil, Wahlamt, Rathausstraße 2,
78658 Zimmern ob Rottweil kostenfrei ausgegeben);
¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des
Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf
amtlichem Vordruck;
¿ eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass
kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der
Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
¿ Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine
weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abge-
ben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates
besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht
verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der
zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über
die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern
(m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis
oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem
Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl
auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung
nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunal-
wahlgesetzes).
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen
Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Die derzeitige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder.
www.stelleninserate.de
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