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Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Bürgermeister (m/w/d) 14.12.2024 Gemeinde Zimmern ob Rottweil Zimmern
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Bürgermeister (m/w/d)
Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Zimmern
Aktualität: 14.12.2024

Anzeigeninhalt:

14.12.2024, Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Zimmern
Bürgermeister (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] Gemeinde Zimmern ob Rottweil Landkreis Rottweil Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/ Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Zimmern ob Rottweil mit den Ortsteilen Zimmern, Horgen, Flözlingen und Stetten (ca. 6432 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amts- zeit der bisherigen Amtsinhaberin neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 9. März 2025 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grund- ordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Bewerbungen können bis spätestens 27. Januar 2025, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt Zimmern ob Rottweil, Rathausstraße 2, 78658 Zimmern ob Rottweil ¿ verschlossen mit der Aufschrift ¿Bürgermeisterwahl¿ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: ¿ 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Zimmern ob Rottweil, Wahlamt, Rathausstraße 2, 78658 Zimmern ob Rottweil kostenfrei ausgegeben); ¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; ¿ eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck; ¿ Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abge- ben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunal- wahlgesetzes). Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Die derzeitige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder. www.stelleninserate.de

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