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Sozialarbeiter (m/w/d) ASD 23.03.2024 Stadt Halle (Saale) Halle (Saale)
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Informationen zur Anzeige:

Sozialarbeiter (m/w/d) ASD
Halle (Saale)
Aktualität: 23.03.2024

Anzeigeninhalt:

23.03.2024, Stadt Halle (Saale)
Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) sucht Sie für den Fachbereich Bildung, Abteilung ASD - Sozialpädagogische Leistungen, im Rahmen einer Dauerausschreibung als

Sozialarbeiter ASD (m/w/d)

Bitte geben Sie in der Bewerbung die Referenznummer 260/2022 an.

Ihre Aufgaben

  • soziale Beratung, Hilfeplanung und Vermittlung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen
  • Beratung bei Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsfragen
  • Beratung, Gewährung, Steuerung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
  • Durchführung und Gewährleistung von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
  • stadtteilbezogene Sozialarbeit
  • Wahrnehmung der genannten Tätigkeiten im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit, im Rufbereitschaftsdienst sowie gegebenenfalls unter Nutzung eines Dienstfahrzeuges
Die Ausübung der genannten sozialpädagogischen Tätigkeiten kann in den regulären Aufgabenfeldern des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder in spezialisierten Bereichen erfolgen (z. B. Eingliederungshilfe oder unbegleitete minderjährige Ausländer).

Unsere Anforderungen

Erforderlich sind:
  • ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau in den Fachrichtungen Soziale Arbeit oder Erziehungs- und Bildungswissenschaften
  • staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) bzw. ein laufendes Beantragungsverfahren
Berücksichtigt werden ebenfalls Personen, welchen die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) oder das Ergebnis der Bachelor- oder Masterarbeit in den o. g. Fachrichtungen innerhalb der nächsten 6 Monate vorliegen wird und die nach dem erfolgreichen Abschluss berechtigt sind die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) zu beantragen. Die Einstellung als Sozialarbeiter ASD (m/w/d) erfolgt jedoch frühestens, wenn der erforderliche Fachhochschul- oder Hochschulabschluss nachgewiesen werden kann.
Erwünscht sind:
  • Rechtskenntnisse im BGB und SGB VIII
  • Kenntnisse im Beratungsmanagement, Hilfeplanverfahren und Fallsteuerung
  • Team-, Konflikt- und Kritikfähigkeit
  • hohe Belastbarkeit und Stressresistenz
  • Beratungs-, Präsentations- und Gesprächsführungskompetenz
Alle interessierten Personen werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen.
 Im Falle einer Einstellung sind nachzuweisen:
  • ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (ohne Vorstrafen)

Wir bieten

  • unbefristete und befristete Beschäftigungsverhältnisse in der Entgeltgruppe S 14 TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst. Kann zum Zeitpunkt der Einstellung die staatliche Anerkennung noch nicht nachgewiesen werden, erfolgt die Eingruppierung zunächst bis zur Vorlage der staatlichen Anerkennung in der Entgeltgruppe S 13 TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst.
  • eine Tätigkeit in Vollzeit mit 39,5 Stunden pro Woche (eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit ist möglich). Im Einzelfall kann es sein, dass die wöchentliche Arbeitszeit einer vakanten Stelle weniger als 39,5 Stunden beträgt.
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie eine Jahressonderzahlung und ein Leistungsentgelt
  • einen modernen und sicheren Arbeitsplatz
  • mobiles Arbeiten (in Abstimmung mit der Führungskraft)
  • umfangreiche Weiterbildungsangebote sowie die Möglichkeit zur Nutzung von fünf Tagen Bildungsurlaub im Kalenderjahr
  • zentrale Lage sowie gute Erreichbarkeit unserer Dienststellen
  • ein flexibles Gleitzeitmodell für eine gute Work-Life-Balance
  • eine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • die Chance zur Einbringung Ihrer Ideen

Über uns

In der Händelstadt Halle (Saale) leben über 240.000 Menschen. Als größte Kommune Sachsen-Anhalts bietet sie eine attraktive Lebensqualität. Die Stadt Halle (Saale) verfügt über eine vielfältige Kulturlandschaft, eine interessante Mischung traditioneller und moderner Wirtschaftsbereiche und ist die Heimat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie Sitz der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Zahlreiche renommierte wissenschaftliche Institute stärken zudem das Rückgrat der hervorragenden Wissenschafts- und Bildungslandschaft der Stadt. Halle (Saale) wächst und zieht vor allem junge Familien an. Die Stadtverwaltung versteht sich als moderne und dienstleistungsorientierte Arbeitgeberin – von daher betrachten wir es als eine Selbstverständlichkeit, dass wir unser Personal bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Wohnungsmöglichkeiten unterstützen.

Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen

Oliver Hoppe
Sachbearbeiter Personalgewinnung
(0345) 221-6145

So bewerben Sie sich

Jeden Montag werden die eingehenden Bewerbungen gesichtet und über die weitere Berücksichtigung im Verfahren entschieden.Die Entgeltgruppe ist in sechs Stufen untergliedert. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus § 16 Abs. 2 TVöD. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung nur bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich ist.Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz LSA bevorzugt berücksichtigt.Für fachspezifische Fragen steht Ihnen Andreas Fritsch, Abteilungsleiter ASD – Sozialpädagogische Leistungen, unter der Telefonnummer 0345 221-5800 zur Verfügung.Bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen. Das Personalauswahlverfahren wird gegebenenfalls mit Hilfe von Online-Eignungsdiagnostik-Testverfahren sowie Videokonferenzen durchgeführt.Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.Stadt Halle (Saale)
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