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Sozialpädagog*in ­­/­­ Sozialarbeiter*in im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) 01.06.2026 Landkreis Darmstadt Dieburg Darmstadt
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Informationen zur Anzeige:

Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Darmstadt
Aktualität: 01.06.2026

Anzeigeninhalt:

01.06.2026, Landkreis Darmstadt Dieburg
Darmstadt
Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Aufgaben:
Ihre Hauptaufgabe ist die Durchführung von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Ihr Aufgabengebiet umfasst weiterhin den Kontakt zu den freien Trägern der Jugendhilfe und die Belegungsplanung. Ihnen obliegt die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und deren Folgen sowie die Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern bei der Ausübung der elterlichen Sorge bzw. Ausübung des Umgangsrechts. Hierzu gehört auch die Herstellung von Besuchskontakten. Sie sind zuständig für die Bearbeitung von Anträgen und die Erstellung von fachlichen Stellungnahmen für das Familiengericht zur Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige. Die Erstellung und Fortschreibung eines Hilfeplans ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Tätigkeit.
Qualifikationen:
Sie sind staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in oder Heilpädagog*in, alternativ verfügen Sie über einen Masterabschluss der Erziehungswissenschaften bzw. Masterabschluss der Kindheitspädagogik. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der Sozialgesetzbücher, des BGB, des FamFG, des Ausländerrechts und angrenzender Rechtsbereiche. Ihnen sind Methoden und Angebotsformen pädagogischer und therapeutischer Hilfen geläufig und Sie besitzen Kenntnisse über Erscheinungsformen seelischer Störungen. Die Bereitschaft zu selbstständigem Arbeiten, Eigeninitiative und eine kooperative Arbeitsweise sind für Sie keine Theorie, sondern werden in der täglichen Arbeit gelebt. Sie arbeiten routiniert mit allen MS-Office-Anwendungen. Sie besitzen eine Fahrerlaubnis der Klasse B, haben idealerweise einen eigenen PKW und sind bereit 2-3 x im Jahr Ruf- und Bereitschaftsdienste außerhalb der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zu übernehmen.

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