25 km
Stellvertretende Stationsleitung (m/w/d) für die interdisziplinäre Kinderintensivstation 02.11.2025 Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg München
Weitere passende Anzeigen:

Ihre Merkliste/

Mit Klick auf einen Stern in der Trefferliste können Sie sich die Anzeige merken

1

Passende Jobs zu Ihrer Suche ...

... immer aktuell und kostenlos per E-Mail.
Sie können den Suchauftrag jederzeit abbestellen.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung. Sie erhalten passende Angebote per E-Mail. Sie können sich jederzeit wieder kostenlos abmelden.

Informationen zur Anzeige:

Stellvertretende Stationsleitung (m/w/d) für die interdisziplinäre Kinderintensivstation
München
Aktualität: 02.11.2025

Anzeigeninhalt:

02.11.2025, Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg
München
Stellvertretende Stationsleitung (m/w/d) für die interdisziplinäre Kinderintensivstation
Aufgaben:
Pflegefachliche, organisatorische und personelle stellvertretende Leitung der Kinderintensivstation Enge Zusammenarbeit mit allen, an der ganzheitlichen Versorgung unserer Patienten beteiligten Berufsgruppen Personaleinsatzplanung und Mitgestaltung von Personalentwicklungsmaßnahmen Organisation der Arbeitsabläufe - abgestimmt mit dem interdisziplinären Team und den Schnittstellen Aktive Gestaltung der Teamentwicklung, des Onboardings und der Mitarbeiterbindung Fachliche Unterstützung der Mitarbeitenden am Patienten Mitarbeit in der direkten Patientenversorgung im Schichtdienst
Qualifikationen:
Abgeschlossene Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zur Pflegefachkraft Abgeschlossene Fachweiterbildung pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege Mehrjährige Berufserfahrung, Leitungs- und Führungserfahrung wünschenswert Abgeschlossene Weiterbildung im Pflegemanagement bzw. Bereitschaft sich hier weiterzuentwickeln (Kurs zur Leitung einer Station oder Studium) Lösungsorientiertes, innovatives und betriebswirtschaftliches Denken und Handeln Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.

Berufsfeld

Standorte