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Bürgermeister (m/w/d)
Bürgermeisteramt Dietingen
Dietingen
Aktualität: 21.04.2024

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21.04.2024, Bürgermeisteramt Dietingen
Dietingen
Bürgermeister (m/w/d)
[Stellenangebote] Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Dietingen (ca. 4.300 Einwohner) mit den Ortsteilen Dietingen-Ort, Irslingen, Böhringen, Rotenzimmern und Gößlingen ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 04.10.2024 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 07. Juli 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 21. Juli 2024, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nichtwählbar sind die in § 46Abs. 2 und in § 28Abs. 2 i.V.m. § 14Abs. 2 derGemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach der am Freitag, dem 19. April 2024, erfolgten Stellenausschreibung im Staatsanzeiger und spätestens am Donnerstag, 13. Juni 2024, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift ¿Bürgermeisterwahl¿ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: ¿ 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Dietingen, Wahlamt, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen kostenfrei ausgegeben) ¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck ¿ eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 GemO vorliegt, auf amtlichem Vordruck ¿ Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Bewerbervorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach 24 Jahren im Amt nicht mehr.

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