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Sachbearbeiter:in Regionalentwicklung und Flächennutzungsplanung
Hamburg
Aktualität: 17.04.2024

Anzeigeninhalt:

17.04.2024, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Hamburg
Sachbearbeiter:in Regionalentwicklung und Flächennutzungsplanung
Sie Bearbeiten selbständig die Stellungnahmen zu Raumordnungsplänen und Bauleitplänen der benachbarten Länder, Regionen und Gemeinden, Wirken an der Konzipierung, Klärung und Abstimmung von Grundsatz- und Rechtsfragen der Raumordnung und Regionalplanung mit (z.B. Leitbilder, Modellvorhaben der Raumordnung, Europäische Strukturpolitik etc.), Entwickeln den Flächennutzungsplan als Raumordnungsinstrument Hamburgs, Arbeiten in den Gremien und für Hamburg relevanten Projekten der Metropolregion Hamburg (insb. Facharbeitsgruppe Siedlungsentwicklung) mit und bereiten die Sitzungen des Koordinierungskreises Raumentwicklung und Lenkungsausschusses Metropolregion Hamburg vor und begleiten die inhaltlichen und konzeptionellen Strategien der BSW und Begleiten den Arbeitskreis Hamburger Verflechtungsraum, die Nachbarschaftsforen sowie interkommunale Projekte. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Erforderlich Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in Stadt- / Regionalplanung oder einem vergleichbaren Studiengang oder Dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) der o.g. Fachrichtungen und zusätzlich vier Jahre einschlägiger Berufserfahrung oder Als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste auf Basis einem der o.g. Studiengänge Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der o.g. Fachrichtung verfügen und sich bereits in einem Amt mindestens der Besoldungsgruppe A12 befinden. Nachweise der geforderten Qualifikation, ggf. Nachweis der Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (z.B. KMK-Bescheid, Auszug aus der anabin-Datenbank , etc.), Aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),

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