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Bürgermeister (m/w/d)
Gemeindeverwaltung Aichhalden
Aichhalden
Aktualität: 18.01.2025

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18.01.2025, Gemeindeverwaltung Aichhalden
Aichhalden
Bürgermeister (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] Gemeinde Aichhalden Landkreis Rottweil Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Aichhalden (ca. 4.200 Einwohner) ist in Folge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 02.07.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, den 6. April 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 27. April 2025 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg genannten Personen. Bewerbungen können frühestens ab dem 18. Januar 2025 und bis spätestens am Montag, den 10. März 2025, 18:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift ¿Bürgermeisterwahl¿ beim Bürgermeisteramt Aichhalden, zu Händen des Vorsitzenden des Gemeinde- wahlausschusses, Reißerweg 3, 78733 Aichhalden eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: ¿ 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Form- blätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Aichhalden, Reißerweg 3, 78733 Aichhalden kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt; ¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellteWählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; ¿ eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt, auf amtlichem Vordruck; ¿ Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Ver- waltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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