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Ersten Beigeordneten (m/w/d)
Bürgermeisteramt Horb
Horb
Aktualität: 01.02.2025

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01.02.2025, Bürgermeisteramt Horb
Horb
Ersten Beigeordneten (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] Die Stadt Horb am Neckar sucht zum 01.08.2025 einen Ersten Beigeordneten (m/w/d) Der erste Beigeordnete (m/w/d) ist die ständige allgemeine Vertretung des Oberbürgermeisters. Die Große Kreisstadt Horb am Neckar (ca. 25.700 Einwohner) ist gleichzeitig erfüllende Gemeinde in einer Verwaltungsgemeinschaft mit zwei Nachbargemeinden (zusammen ca. 10.400 Einwohner). Bei der Stadtverwaltung ist eine Fachbereichsstruktur mit insgesamt sechs Fachbereichen und Produktbudgets eingeführt. Der Geschäftsbereich des Ersten Beigeordneten (m/w/d) umfasst derzeit die Fachbereiche ¿Recht und Ordnung¿, ¿Technische Betriebe¿ sowie ¿Energie, Klima- schutz und Versorgung¿. Eine Änderung des Geschäftsbereichs bleibt vorbehalten. Wir suchen eine qualifizierte, kompetente, engagierte und entschei- dungsfreudige Persönlichkeit, die in vertrauensvoller Zusammen- arbeit mit Oberbürgermeister, Fachbereichsleitungen, Gemeinderäten, Ortschaftsräten sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher die Entwicklung der Stadt zielstrebig vorantreibt. Die Bewerber/innen sollten die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung sowie mehrjährige praktische Erfahrung in der Kommunalverwaltung, möglichst in leitender Funktion, nachweisen können. Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. Die Wahl findet im Gemeinderat am 27.05.2025 statt. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 01.03.2025 an die Stadtverwaltung Horb am Neckar, Herrn Oberbürgermeister Peter Rosenberger, Markt- platz 8, 72160 Horb am Neckar. Bewerbungen per E-Mail können an oberbürgermeister@horb.de gerichtet werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Oberbürgermeister Peter Rosenberger, Telefon 07451 901-251 gerne zur Verfügung.

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