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Pflegefachkraft / Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter / Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter - Neurologische Akutaufnahme
Frankfurt am Main
Aktualität: 30.04.2025
Anzeigeninhalt:
30.04.2025, Universitätsklinikum Frankfurt
Frankfurt am Main
Pflegefachkraft / Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter / Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter - Neurologische Akutaufnahme
Aufgaben:
Im multiprofessionellen Team betreuen Sie unsere Patientinnen und Patienten in der akuten Notfallversorgung
Applikation und Überwachung der Infusionstherapie; bei Bedarf mittels Infusions- und Spritzenpumpen
Einleitung, Durchführung und Assistenz bei Reanimationsmaßnahmen sowie akutem Stroke
Monitoring und prä-interventionelle Vorbereitung
Sie versorgen unsere Patientinnen und Patienten im Bereich der Grund- und Behandlungspflege
Sie erheben den Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten und planen, realisieren sowie evaluieren auf dieser Grundlage die erforderlichen pflegerischen Maßnahmen
Beratung, Begleitung und Anleitung unserer Patientinnen und Patienten sind dabei ein grundlegender Bestandteil Ihrer Arbeit
Sie beteiligen sich bei der Weiterentwicklung fachspezifischer Prozesse sowie der Einarbeitung neuer Beschäftigten und Auszubildenden in Zusammenarbeit mit den Praxisanleitungen
Sie bringen die Bereitschaft mit, Ihre Tätigkeit im 3-Schicht-System auszuüben
Qualifikationen:
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft (PK), Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger (GKP), Krankenschwester / Krankenpfleger, Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter (MFA), Arzthelferin / Arzthelfer oder Rettungssanitäter / Rettungssanitäterin
Wir freuen uns, wenn Sie aufgeschlossen sind und gerne in einem multiprofessionellen Team arbeiten
Sie passen gut zu uns, wenn Sie sich durch eine selbständige Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein und Engagement auszeichnen, um eine optimale pflegerische Qualität für unsere Patientinnen und Patienten sicherzustellen
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist ein gültiger Nachweis der Masernimmunität / Masernschutzimpfung notwendig
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