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Zweite paritätische Professur (m/w/d) (W3, 75 %) für Kinematografie
München
Aktualität: 14.07.2026

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14.07.2026, Hochschule für Fernsehen und Film München
München
Zweite paritätische Professur (m/w/d) (W3, 75 %) für Kinematografie
Aufgaben:
In der Studienrichtung Kamera werden angehende Kameramänner/-frauen im Spiel-, Fernseh- und Dokumentarfilm ausgebildet. Szenische und dokumentarische Kameraarbeit wird an der HFF gleichberechtigt behandelt. Darüber hinaus bietet die Studienrichtung auch Lehrveranstaltungen für alle anderen Studienrichtungen zu Bildgestaltung und Lichtführung an. Lehrgebiete sind alle Arbeitsfelder, die für das Berufsbild der Bildgestalter/innen kennzeichnend sind. Die Studierenden sollen in der Ausbildung kreativ-gestalterische, handwerklich-technische und soziale Kompetenzen im Berufsumfeld erlangen. Sie sollen dazu befähigt werden, Bildgestaltung nicht nur als handwerkliche Praxis zu sehen, sondern als inhaltlich und gesellschaftlich eingebettete Form des Erzählens. Ein besonderer Fokus liegt auch auf der fortschreitenden technischen Entwicklung und der Integration neuer Methoden und Werkzeuge auch in den Bereichen Virtuelle Produktion, Künstliche Intelligenz (KI) oder immersive Medienformate. Wesentliche Aufgabe ist die Durchführung von eigenen Lehrveranstaltungen gemäß der Leitlinie für Lehrverpflichtung der HFF München in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ein Teil der Lehrverpflichtung wird durch die Betreuung von filmischen Projekten der Studierenden erbracht. Besonderen Wert legen wir auf eine hohe Sensibilität hinsichtlich eines ausbalancierten Verhältnisses von Nähe und Distanz in der Lehre. In enger paritätischer Zusammenarbeit mit Professor Christian Rein, dem Lehrteam, der Teamassistenz und der Studienkoordination verantwortet die Professur die beständige Weiterentwicklung und Aktualisierung des Curriculums. Eine engagierte Mitgestaltung bei der Umstellung und einer gegebenenfalls damit verbundenen strukturell-organisatorischen Neuaufstellung wird vorausgesetzt. Erwartet wird die Mitarbeit in den kollegialen Gremien der HFF München sowie die Vertretung der Abteilung gegenüber medienrelevanten Firmen, Institutionen und Forschungseinrichtungen sowie anderen Hochschulen, auch in Form von Kooperationen. Die weiteren Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz.
Qualifikationen:
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach Art. 57 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz. Erwartet werden insbesondere: Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums Soweit ein abgeschlossenes Hochschulstudium nicht vorliegt, kann in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines besonderen dienstlichen Interesses eine Einstellung auch erfolgen, wenn eine hervorragende fachbezogene Leistung in der Praxis vorgewiesen wird Pädagogische Eignung, didaktische Befähigung und Lehrerfahrung Mehrjährige Erfahrung (national und/oder international) als Kameramann/-frau (m/w/d) (Director of Photography) von mindestens mittellangen Spiel- und/oder Dokumentarfilmen und Serien Umfassende Vernetzung in der Branche Bereitschaft zur Mitarbeit an der weiteren Ausgestaltung der Lehre an der HFF

Berufsfeld

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