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Bürgermeister (m/w/d)
Gemeindeverwaltung Aichhalden
Aichhalden
Aktualität: 18.01.2025
Anzeigeninhalt:
18.01.2025, Gemeindeverwaltung Aichhalden
Aichhalden
Bürgermeister (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] Gemeinde Aichhalden
Landkreis Rottweil
Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Aichhalden (ca. 4.200 Einwohner) ist in Folge Ablaufs der
Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 02.07.2025 neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 6. April 2025, eine eventuell notwendig
werdende Stichwahl am Sonntag, den 27. April 2025 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
(Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der
Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am
Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr
dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind
die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeinde-
ordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens ab dem 18. Januar 2025 und bis
spätestens am Montag, den 10. März 2025, 18:00 Uhr, schriftlich in
verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift ¿Bürgermeisterwahl¿ beim
Bürgermeisteramt Aichhalden, zu Händen des Vorsitzenden des Gemeinde-
wahlausschusses, Reißerweg 3, 78733 Aichhalden eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis
zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
¿ 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung
wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Form-
blätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe
des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung
Aichhalden, Reißerweg 3, 78733 Aichhalden kostenfrei ausgegeben).
Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine
Wiederwahl bewirbt;
¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des
Bewerbers (m/w/d) ausgestellteWählbarkeitsbescheinigung auf
amtlichem Vordruck;
¿ eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein
Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
¿ Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine
weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben,
dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen
und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.
In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Ver-
waltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit
verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt
werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass
vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat
angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl
auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach
der ersten Wahl ist nicht möglich (§10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung
werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
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