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Stadt Zell im Wiesental
Bürgermeister (m/w/d) 05.07.2025 Stadt Zell im Wiesental Zell im Wiesental
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Bürgermeister (m/w/d)
Stadt Zell im Wiesental
Zell im Wiesental
Aktualität: 05.07.2025

Anzeigeninhalt:

05.07.2025, Stadt Zell im Wiesental
Zell im Wiesental
Bürgermeister (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Zell i.W. (ca. 6.300 Einwohner) mit den Ortsteilen Adelsberg, Atzenbach, Gresgen, Mambach, Pfaffenberg und Riedichen ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 01.12.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, den 21.09.2025, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 12.10.2025 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Bewerber (m/w/d) müssen amWahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung i.S. des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ausgeschlossenen Personen. Der amtierende Bürgermeister bewirbt sich voraussichtlich zur Wiederwahl. Bewerbungen können frühestens am Tag der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg (27.06.2025) und spätestens am Montag, den 25.08.2025, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Zell i.W., Constanze-Weber-Gasse 4, 79669 Zell i.W. in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift ¿Bürgermeisterwahl¿ eingereicht werden. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). Eine öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) ist vorgesehen. Ort und Zeit der Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Die vollständige Stellenausschreibung sowie weitere Informationen zur Wählbarkeit und den einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Zell i.W. unter www.zell-im-wiesental.de .

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