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Bürgermeister/in (m/w/d)
Gemeinde Eimeldingen
Eimeldingen
Aktualität: 21.09.2024

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21.09.2024, Gemeinde Eimeldingen
Eimeldingen
Bürgermeister/in (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] Gemeinde Eimeldingen Landkreis Lörrach Die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Eimeldingen mit ca. 2.570 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisheri- gen Amtsinhabers zum 17.02.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 01. Dezember 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag 15. Dezember 2024, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs 2 der Gemein- deordnung genannten Personen. Bewerbungen können seit dem 21. September 2024 (Tag nach der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger) und spätestens am Montag, 04. November 2024, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsit- zenden des Gemeindewahlausschusses ¿ Bürgermeisteramt Eimeldingen, Hauptstr. 25, 79591 Eimel- dingen ¿ im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift ¿Bürgermeisterwahl¿ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einrei- chungsfrist (siehe oben) nachzureichen: ¿ 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Per- sonen einzeln auf amtlichen Formblätter (Formblätterwerden auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Eimeldingen kostenfrei ausgegeben; ¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausge- stellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichen Vordruck; ¿ eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass keinAusschluss von der Wähl- barkeit nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt, auf amt- lichen Vordruck; ¿ Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Ver- sicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie dieStaatsangehörigkeit ihres Herkunfts- mitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Her- kunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Baden-Württemberg). Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewer- bern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. Manfred Schamberger Bürgermeisterstellvertreter

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