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Leitung des städtischen Krematoriums (m/w/d)
Düsseldorf
Aktualität: 18.10.2024

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18.10.2024, Landeshauptstadt Düsseldorf
Düsseldorf
Leitung des städtischen Krematoriums (m/w/d)
Aufgaben:
Betriebsleitung des Krematoriums verbunden mit der Personalführung und -verantwortung von derzeit 7 Mitarbeiter*innen im Schichtbetrieb Planung, Steuerung und betriebswirtschaftliche sowie technische Entwicklung des Krematoriums Aufsicht über die Steuerung und Kontrolle der gesamten Anlage mit drei Ofenlinien und einem Emissionsrechner zur Gewährleistung eines reibungslosen Einäscherungsbetriebes, verbunden mit der Behebung von Störungen und Beschaffung von Ersatz- und Verschleißteilen, Koordinierung von Wartungs- und Reparaturarbeiten Sicherstellung, Kontrolle und Umsetzung von Regelungen zur Verkehrssicherung, Sicherheitsvorschriften sowie der aktuellen gesetzlichen Vorschriften auf Bundes- und Landesebene (BeStG NRW, BImSchV, BImSchG usw.) unterstützende Bearbeitung administrativer Aufgaben wie Freigabeerstellung zur Kremation oder Kontrolle über die Beisetzung der Urnen Teilnahme an Projekten und Mitarbeit im Arbeitskreis Kommunale Krematorien des Deutschen Städtetages sowie Öffentlichkeitsarbeit und Führungen von Besuchern*innen.
Qualifikationen:
Bachelor of Engineering Fachrichtung Energietechnik, Verfahrenstechnik oder vergleichbare Qualifikation, mehrjährige Berufserfahrung im Krematorium wünschenswert Führungskompetenz/-fähigkeit sowie hohe soziale Kompetenz sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie Kommunikationsfähigkeit hohe Einsatzbereitschaft, technisches Verständnis sowie Fähigkeit, Arbeitsabläufe und -prozesse zu organisieren Verwaltungserfahrung wünschenswert, gute Kenntnisse in der Anwendung der Standardsoftware, Kenntnisse in der Anwendung von Friedhofsfachverfahren (FIM) wünschenswert beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen psychische Belastbarkeit und Stressstabilität sowie die Fähigkeit zum sensiblen Umgang mit Angehörigen Bereitschaft zur Wahrnehmung von Diensten außerhalb der üblichen Arbeitszeit und Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise EU-Norm B. Für Berufsanfänger gilt: Voraussetzung für die Eingruppierung in die EG 12 TVöD ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Eine Eingruppierung kann aus tarifrechtlichen Gründen daher bis zum Erreichen dieser Voraussetzung lediglich eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen. Gehören Sie zum Personenkreis der Techniker*innen oder Meister*innen, ist eine Eingruppierung in die EG 12 TVöD abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und müsste noch einmal abschließend geprüft werden, wenn wir uns für Sie entscheiden. Ggf. kann aus tarifrechtlichen Gründen die Eingruppierung lediglich eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen.

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