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Sozialarbeiter*in bzw. Sozialoberinspektor*in im RSD - auch Quereinsteiger*in 01.11.2024 Bezirksamt Spandau von Berlin Berlin
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Sozialarbeiter*in bzw. Sozialoberinspektor*in im RSD - auch Quereinsteiger*in
Berlin
Aktualität: 01.11.2024

Anzeigeninhalt:

01.11.2024, Bezirksamt Spandau von Berlin
Berlin
Sozialarbeiter*in bzw. Sozialoberinspektor*in im RSD - auch Quereinsteiger*in
Aufgaben:
Betreuung einer Fallrate des sozialpädagogischen Dienstes einschließlich Dokumentation Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Kinderschutzes Beratung, Hilfen und Maßnahmen nach SGB VIII, BGB und angrenzenden Rechtsgebieten Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII Mitwirkung im familiengerichtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren Berichte und Stellungnahmen an andere Dienststellen Amtshilfe Kooperation und Vernetzung mit anderen Dienststellen wie z.B. Kita, Schule, fachdiagnostischen Diensten Zusammenarbeit und Vernetzung mit Freien Trägern Gremienteilnahme Bearbeitung von Neufällen bei Kindeswohlgefährdungen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft von 8:00 - 18:00 Uhr gewährleisten Erste Anlaufstelle für die zentralen Berliner Notdienste und für andere Meldende im Rahmen des Kinderschutzes Das Aufgabengebiet fordert Dienst zur Spätsprechstunde, die donnerstags bis 18 Uhr stattfindet.
Qualifikationen:
Erfüllen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei (ehemals gehobener Dienst) in der Laufbahnfachrichtung Soziales Verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor of Arts) Soziale Arbeit/Sozialarbeit sowie eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in (Es können sich auch Studierende bewerben, die ihr Studium innerhalb von 6 Monaten nach Bewerbungsfristende abschließen.) Sind Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin bzw. Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung Sind Quereinsteiger*in mit einem abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium in den Fachrichtungen: Erziehungswissenschaften (B.A. oder M.A.), vorzugsweise mit dem Studienschwerpunkt »Soziale Arbeit und/oder Sozialpädagogik« Kindheitspädagogik (B.A.) Heilpädagogik (B.A.) Soziale Arbeit (M.A.) Erziehungswissenschaftliche bzw. pädagogische Studiengänge, die durch Bachelor- bzw. Masterabschlüsse abgelöst wurden (z.B.- Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge oder Magisterabschlüsse) Und verfügen über Mindestens 2-jährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld bzw. der Sozialarbeit (u.a. Kinderschutz, Krisenintervention, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Beratung) mit mind. der Hälfte der üblichen Wochenarbeitszeit

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