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Bürgermeister (m/w/d)
Stadt Altensteig
Altensteig
Aktualität: 09.11.2024
Anzeigeninhalt:
09.11.2024, Stadt Altensteig
Altensteig
Bürgermeister (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Altensteig mit ca. 11.000 Einwohnern, Landkreis Calw, ist infolge
Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die
Amtszeit beträgt 8 Jahre, die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 2. Februar 2025, eine eventuell notwendig
werdende Stichwahl am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
(Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen
in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber
müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die
Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der
Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung in
der Ausgabe des Staatsanzeigers vom 8. November 2024 und spätestens
am Dienstag, 7. Januar 2025, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Altensteig, Rathausplatz 1,
72213 Altensteig, verschlossen mit der Aufschrift ¿Bürgermeisterwahl¿
eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis
zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
¿ 25 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung
wahlberechtigten Personen, einzeln auf amtlichen Formblättern (Form-
blätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter
Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung
Altensteig, Hauptamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig, kostenfrei aus-
gegeben);
¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der
Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung
auf amtlichem Vordruck;
¿ eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass
kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung
vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
¿ Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen zu ihrer Bewerbung eine
weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben,
dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen
und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In
Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen
Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit
verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern
verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reise-
pass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat
angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendigen Stichwahl auch die
Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten
Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung
werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
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