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Bürgermeisteramt Dunningen
Bürgermeister (m/w/d) 11.01.2025 Bürgermeisteramt Dunningen Dunningen
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Informationen zur Anzeige:

Bürgermeister (m/w/d)
Bürgermeisteramt Dunningen
Dunningen
Aktualität: 11.01.2025

Anzeigeninhalt:

11.01.2025, Bürgermeisteramt Dunningen
Dunningen
Bürgermeister (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] der Gemeinde Dunningen (ca. 6.300 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 30. März 2025, eine etwa not- wendig werdende Neuwahl am Sonntag, 13. April 2025, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grund- gesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitglieds- staates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Bewerbungenkönnen frühestens abdem 11. Januar 2025und spätestens am Montag, 10. März 2025, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Dunningen, Hauptstraße 25, 78655 Dunningen, verschlossen mit der Aufschrift ¿Bürgermeister- wahl¿ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: ¿ 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderungen des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Dunningen, Wahlamt, Haupt- straße 25, 78655 Dunningen kostenfrei ausgegeben); ¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; ¿ eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck ¿ Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf einem amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesemMitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werden- den Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der erstenWahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit einer persönlichen Bewerbervorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/ Bürgermeisterin (m/w/d)

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