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Bürgermeister (m/w/d)
Bürgermeisteramt Dunningen
Dunningen
Aktualität: 11.01.2025
Anzeigeninhalt:
11.01.2025, Bürgermeisteramt Dunningen
Dunningen
Bürgermeister (m/w/d)
Aufgaben:
[Stellenangebote] der Gemeinde Dunningen (ca. 6.300 Einwohner) ist infolge
Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu
besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet
sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 30. März 2025, eine etwa not-
wendig werdende Neuwahl am Sonntag, 13. April 2025, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grund-
gesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitglieds-
staates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die
vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik
Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am
Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die
Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m.
§ 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungenkönnen frühestens abdem 11. Januar 2025und
spätestens am Montag, 10. März 2025, 18.00 Uhr, schriftlich
bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses,
Bürgermeisteramt Dunningen, Hauptstraße 25, 78655
Dunningen, verschlossen mit der Aufschrift ¿Bürgermeister-
wahl¿ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen
oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist
(siehe oben) nachzureichen:
¿ 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der
Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln
auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf
Anforderungen des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe
des Namens und der Hauptwohnung von der
Gemeindeverwaltung Dunningen, Wahlamt, Haupt-
straße 25, 78655 Dunningen kostenfrei ausgegeben);
¿ eine für die Wahl von der Wohngemeinde der
Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte
Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
¿ eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers
(m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit
nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf
amtlichem Vordruck
¿ Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer
Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung
auf einem amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die
Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates
besitzen und in diesemMitgliedstaat ihre Wählbarkeit
nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine
Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde
des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit
verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern
(m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen
Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre
letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat
angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werden-
den Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine
Rücknahme der Bewerbung nach der erstenWahl ist nicht
möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit einer persönlichen Bewerbervorstellung in
einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern
(m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Die Stelle des/der hauptamtlichen
Bürgermeisters/
Bürgermeisterin (m/w/d)
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