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Pflegefachkraft für die Wohnpflegeaufsicht
Schleswig
Aktualität: 22.01.2025
Anzeigeninhalt:
22.01.2025, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Pflegefachkraft für die Wohnpflegeaufsicht
Aufgaben:
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten im Rahmen der Aufsichtsbehörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG):
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Eingliederungshilfe-Einrichtungen auf der Grundlage des SbStG hinsichtlich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität überprüfen und hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln beraten, Stellungnahmen fertigen
Bewohner*innen, Angehörige, Träger und andere Personen in Bezug auf Versorgungsformen der §§ 7 bis 9 SbStG informieren und beraten (pflegefachlich)
Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Qualifikationen:
Eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege mit einer Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder einer vergleichbaren Weiterbildung gemäß § 71 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI)
Fahrerlaubnis der Klasse B
Mehrjährige pflegefachliche Erfahrung nach den aktuellen Erkenntnissen
Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein
Bei ausländischen Abschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.
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