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W2-Professur für Technische Informatik (m/w/d)
Glauchau
Aktualität: 11.11.2024

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11.11.2024, Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau
Glauchau
W2-Professur für Technische Informatik (m/w/d)
Aufgaben:
Wir suchen Sie: dual lehrend und kooperativ forschend - Vereinbarung von Theorie, Wissenschaft und Forschung.
Qualifikationen:
Die Bewerbenden für die ausgeschriebene Professur sollen ein fundiertes Wissen sowie praktische Erfahrungen auf den Gebieten der Technischen Informatik, insbesondere der Rechnerarchitektur und der Netzwerktechnik besitzen. Im Speziellen sollen Sie in mindestens drei der folgenden Bereiche Kompetenzen vorweisen und in der Bewerbung explizit nachweisen: Rechnerarchitektur Rechnernetze und Infrastrukturen Datenschutz und IT-Sicherheit Webanwendungen und mobile Anwendungen Multimediatechnik Embedded Systems In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind zudem ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung der Lehre (z.B. Entwicklung neuer Lehrformate und Module) werden ebenso vorausgesetzt wie das Interesse an kooperativer Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer in den o.g. Fachbereichen und Ihre Mitwirkung an den sonstigen Aufgaben des Akademiestandortes im Rahmen des Studienbetriebes, insbesondere bei der Gewinnung von Studierenden und Veranstaltungen sowie an Maßnahmen zur Bekanntmachung der Angebote der DHSN. Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen: 1. abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes (z. B. Informatik, Informationstechnik oder vergleichbare Wissenschaftsgebiete), 2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird, 3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, 4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

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