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Mitarbeiter/-in Belehrungen Infektionsschutzgesetz (m/w/d)
Stuttgart
Aktualität: 16.05.2025

Anzeigeninhalt:

16.05.2025, Landeshauptstadt Stuttgart
Stuttgart
Mitarbeiter/-in Belehrungen Infektionsschutzgesetz (m/w/d)
Aufgaben:
Sie erteilen Auskünfte zum Ablauf der Belehrung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich) Die Beantwortung von Anfragen und Bearbeitung von Beschwerden telefonisch und per E-Mail ist ebenfalls Teil Ihrer Aufgaben Sie betreuen das digitale Postfach auf der E-Government-Plattform »service-bw« Sie dokumentieren die Bescheinigungen, archivieren diese digital und führen die Statistik für den Fachbereich (Fallzahlerhebung) Sie sind für die Kommunikation zur Lösung technischer Probleme oder von Zahlungskonflikten sowie in begründeten Ausnahmefällen für das Ausstellen von Beauftragungen für Ärztinnen/Ärzte zuständig Sie bearbeiten Todesbescheinigungen und die Mortalitätsstatistik, holen ggf. fehlende Informationen telefonisch oder schriftlich ein bzw. bearbeiten fehlerhafte Fälle nach Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Qualifikationen:
Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder ein Abschluss nach der Ersten Prüfung der Entgeltordnung (ehem. Angestelltenlehrgang I) Abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung Idealerweise Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Infektionsschutz Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache Bereitschaft und Fähigkeit, auch unter Zeitdruck zu arbeiten Freude am Umgang mit Menschen aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten sowie entsprechende Kommunikationsfähigkeit Nachweis über Masernschutz ist erforderlich (ab Jahrgang 1971)

Berufsfeld

Standorte