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Sachbearbeiter*in im Bereich Untere Bodenschutzbehörde/ Altlasten
Kiel
Aktualität: 30.11.2024

Anzeigeninhalt:

30.11.2024, Landeshauptstadt Kiel
Kiel
Sachbearbeiter*in im Bereich Untere Bodenschutzbehörde/ Altlasten
Aufgaben:
Das Kieler Umweltschutzamt besetzt alle kommunalen Umweltthemen mit hoher Fachkompetenz und arbeitet mit einem engagierten Team an spannenden Aufgaben in den Bereichen Nachhaltigkeit, Lebensqualität und Schutz von Natur und Umwelt in der Stadt. Die Abteilung Gewässer- und Bodenschutz des Umweltschutzamtes sucht Sie als Expert*in zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine wichtige Aufgabe innerhalb des Amtes. Im ordnungsrechtlichen Verfahren führen Sie die Anhörungen durch, erlassen die Bescheide und erstellen Duldungs- und Ordnungsverfügungen mit der Androhung bzw. Festsetzung von Zwangsgeldern. Zudem ordnen Sie Ersatzvornahmen an. Sie bearbeiten die Widersprüche in bodenschutzrechtlichen Verfahren. Sie sind zuständig für die vertraglichen Vereinbarungen in bodenschutzrechtlichen Verfahren (z. B. Sanierungsvereinbarungen, Sanierungspläne nach BBodSchG). Bei den allgemeinen Verwaltungstätigkeiten koordinieren Sie die Beteiligungs- / Stellungnahmeverfahren zur Bauleitplanung, zu den Baugenehmigungsverfahren sowie zu sonstigen Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren des Sachbereiches. Sie bearbeiten die Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten und erteilen Auskünfte aus dem Boden und Altlastenkataster nach dem LBodSchG und IZG-SH. Sie verwalten die Dokumentationspflichten nach § 6 BBodSchV. Sie führen Statistiken, erfassen Kennzahlen und nehmen die Berichtspflichten wahr.
Qualifikationen:
Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in einem der folgenden Studienfächer erfolgreich abgeschlossen: Verwaltungsmanagement, Public Management Staats-, Verwaltungswissenschaft Öffentliches Recht Rechtswissenschaft Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung / -befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste Oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II jeweils mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften. Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse im Umwelt- und Ordnungsrecht. Zudem sind Sie in der Lage, Verantwortung zu übernehmen und kommunikationsstark.

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