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Sachbearbeiter*in für die Unterhaltsheranziehung sowie für die Fachaufsicht im Bereich Sozialhilfe (SGB XII) (m/w/d) 28.05.2025 Kreis Segeberg Bad Segeberg
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Sachbearbeiter*in für die Unterhaltsheranziehung sowie für die Fachaufsicht im Bereich Sozialhilfe (SGB XII) (m/w/d)
Bad Segeberg
Aktualität: 28.05.2025

Anzeigeninhalt:

28.05.2025, Kreis Segeberg
Bad Segeberg
Sachbearbeiter*in für die Unterhaltsheranziehung sowie für die Fachaufsicht im Bereich Sozialhilfe (SGB XII) (m/w/d)
Aufgaben:
Prüfung der Unterhalts - und vertraglichen Ansprüche der Leistungsbezieher*innen gegenüber Dritten zur Wiederherstellung des sozialhilferechtlichen Nachrangs Übernahme der Fachaufsicht im Bereich der Sozialhilfe (inkl. Unterhalt) gegenüber den Städten, Ämtern und Gemeinden und Beratung in schwierigen Fällen Bearbeitung eingehender Rechtsbehelfe und Wahrnehmung der Vertretung vor den Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichten
Qualifikationen:
Eine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Angestelltenlehrgang II) oder Ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches, rechtswissenschaftliches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium (ggf. mit dem Schwerpunkt Sozialrecht) oder Die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung sowie eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung und die Bereitschaft, den Aufstieg gemäß §§ 27 oder 27a ALVO zu absolvieren Fachkundige Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) Und darüber hinaus idealerweise Gute Kenntnisse im Bereich des Sozialhilferechts (SGB I, X und XII) und/oder des Unterhaltsrechts (BGB) Sichere Anwendung des MS-Office-Paketes Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft, Teamfähigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit, Kunden- und Bürgerorientierung, Planungs-und Organisationsfähigkeit als auch Konfliktfähigkeit Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen

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